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Rechtsprechung
   OVG Sachsen, 10.06.2016 - 1 B 104/16   

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OVG Sachsen, 10.06.2016 - 1 B 104/16 (https://dejure.org/2016,16437)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 10.06.2016 - 1 B 104/16 (https://dejure.org/2016,16437)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 10. Juni 2016 - 1 B 104/16 (https://dejure.org/2016,16437)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Justiz Sachsen

    BauGB § 34 BauNVO § 3 Abs. 3 Nr. 2
    Unterkunft für Asylbewerber; Gebietswahrungsanspruch; Rücksichtnahmegebot

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (4)

  • VGH Baden-Württemberg, 11.03.2015 - 8 S 492/15

    Abänderung eines Beschlusses nach VwGO §§ 80a Abs 3, 80 Abs 5 S 1 VwGO aufgrund

    Auszug aus OVG Sachsen, 10.06.2016 - 1 B 104/16
    Im Übrigen könnte der von der Antragstellerin befürchteten "übermäßigen" Gartennutzung durch Regelungen in der im Nutzungskonzept genannten Hausordnung entgegengewirkt werden.15 Schließlich kann die Antragstellerin auch aus einer möglicherweise fehlenden Befristung (§ 246 Abs. 17 BauGB) keinen Verstoß gegen Art. 14 Abs. 1 GG herleiten, da dieser keinen Anspruch auf Beibehaltung der bauplanungsrechtlichen Situation gewährleistet (vgl. VGH BW, Beschl. v. 11. März 2015 - 8 S 492/15 -, juris Rn. 22, m. w. N.).

    Bei dieser Interessenabwägung ist in Bezug auf das Vollzugsinteresse die gesetzliche Wertung des § 212a Abs. 1 BauGB, der dringende Bedarf an Unterbringungsmöglichkeiten für Asylbegehrende und ggf. die Möglichkeit der Nachholung der Befristung der angefochtenen Baugenehmigung im Hauptsacheverfahren einzustellen (vgl. VGH BW, Beschl. v. 11. März 2015 a. a. O., juris Rn. 23, m. w. N.).

  • BVerwG, 11.01.1999 - 4 B 128.98

    Rücksichtnahmegebot; unbeplanter Innenbereich; Einfügen; Nachbarklage;

    Auszug aus OVG Sachsen, 10.06.2016 - 1 B 104/16
    Eine Verletzung des Gebots der Rücksichtnahme ist deshalb grundsätzlich ausgeschlossen, wenn sich ein Vorhaben nach seiner Art und seinem Maß der baulichen Nutzung, nach seiner Bauweise und nach seinen überbaubaren Grundstücksflächen in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt (BVerwG, Urt. v. 11. Januar 1999 - 4 B 128.98 -, juris Rn. 6).
  • BVerwG, 17.12.1998 - 4 C 16.97

    Hamburgischer Baustufenplan; übergeleiteter Bebauungsplan; Auslegung eines

    Auszug aus OVG Sachsen, 10.06.2016 - 1 B 104/16
    Die Unterbringung von Asylbewerbern in der hier geplanten Form ist einer Wohnnutzung ähnlich (vgl. BVerwG, Urt. v. 17. Dezember 1998 - 4 C 16.97 -, BVerwGE 108, 190).
  • OVG Sachsen, 03.03.2010 - 1 B 23/10

    Nachbarwiderspruch, Rohbaufertigkeit, Grenzbebauung, Rücksichtnahme,

    Auszug aus OVG Sachsen, 10.06.2016 - 1 B 104/16
    Sind die Erfolgsaussichten des Rechtsbehelfs in der Hauptsache bei summarischer Prüfung als offen einzuschätzen, ist die Entscheidung aufgrund einer Güterabwägung zwischen den betroffenen Interessen der Antragstellerin an der vorläufigen Suspendierung des Verwaltungsaktes und dem öffentlichen und privaten Interesse an der sofortigen Vollziehung vorzunehmen (SächsOVG, Beschl. v. 3. März 2010 - 1 B 23/10 -, juris).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 16.03.2017 - L 19 AS 190/17

    Leistungen SGB XII ; Eilverfahren; EU-Ausländer; Leistungsausschluss

    Voraussetzung dafür ist jedoch, dass das Gericht zumindest gewichtige Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des entscheidungserheblichen Gesetzes hat, die sich so weit verdichtet haben, dass die für eine Vorlage im Hauptsacheverfahren erforderliche Überzeugung von seiner Verfassungswidrigkeit voraussichtlich bejaht werden wird (OVG Saarland, Beschluss vom 12.05.2016 - 1 B 199/15 - juris Rn. 46; SächsOVG, Beschluss vom 10.06.2016 - 1 B 104/16 -, juris Rn. 16 m.w.N.).
  • OVG Sachsen, 28.12.2016 - 1 B 250/16

    Asylbewerberunterkunft; Nachbarschutz

    Bei dieser Interessenabwägung ist in Bezug auf das Vollzugsinteresse die gesetzliche Wertung des § 212a Abs. 1 BauGB, der dringende Bedarf an Unterbringungsmöglichkeiten für Asylbegehrende und ggf. die Möglichkeit der Nachholung der Befristung der angefochtenen Baugenehmigung im Hauptsacheverfahren, einzustellen (SächsOVG, Beschl. v. 10. Juni 2016 - 1 B 104/16 -, juris Rn. 16).

    Grundsätzlich geht der Senat davon aus, dass eine Asylbewerberunterkunft in einem faktischen reinen Wohngebiet gem. § 246 Abs. 11 BauGB i. V. m. § 3 Abs. 1 BauNVO als Anlage für soziale Zwecke ausnahmsweise zulässig sein kann (SächsOVG, Beschl. v. 10. Juni 2016 - 1 B 104/16 -, juris).

    Das Vorhaben dürfte entgegen der Auffassung des Antragstellers auch nach seinem räumlichen Umfang, der Zahl der unterzubringenden Asylbewerber und der Intensität des Zu- und Abgangsverkehrs nicht generell geeignet sein, den Charakter eines reinen Wohngebiets zu stören (SächsOVG, Beschl. v. 10. Juni 2016 - 1 B 104/16 -, Rn. 13, juris).

  • OVG Sachsen, 08.02.2024 - 1 B 242/23

    Asylbewerberunterkunft; Flüchtlingsunterkunft; Nachbarantrag; Nachbaranhörung;

    Nach Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG, Beschl. v. 4. Juni 1997 - 4 C 2.96 -, juris Rn. 3) wie des Senats sind Asylbewerberheime jedenfalls als Anlagen für soziale Zwecke anzusehen und als solche in allgemeinen Wohngebieten gemäß § 4 Abs. 2 Nr. 3 BauNVO zulässig (Senatsbeschl. v. 10. Juni 2016 - 1 B 104/16 -, juris Rn. 12; Senatsbeschl. v. 1. September 2015 - 1 B 214/15 -, juris Rn. 7; Senatsbeschl. v. 4. Juni 1997 - 4 C 2/96 -, juris Rn. 3).

    Eine Verletzung des Gebots der Rücksichtnahme ist deshalb grundsätzlich ausgeschlossen, wenn sich ein Vorhaben nach seiner Art und seinem Maß der baulichen Nutzung, nach seiner Bauweise und nach seinen überbaubaren Grundstücksflächen in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt (BVerwG, Urt. v. 11. Januar 1999 - 4 B 128.98 -, juris Rn. 6; Senatsbeschl. v. 10. Juni 2016 - 1 B 104/16 -, juris Rn. 13).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 26.02.2018 - L 19 AS 249/18

    SGB-II -Leistungen

    Voraussetzung dafür ist jedoch, dass das Gericht zumindest gewichtige Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des entscheidungserheblichen Gesetzes hat, die sich soweit verdichtet haben, dass die für eine Vorlage im Hauptsacheverfahren erforderliche Überzeugung von seiner Verfassungswidrigkeit voraussichtlich bejaht werden wird (OVG Saarland, Beschluss vom 12.05.2016 - 1 B 199/15; OVG Sachsen, Beschluss vom 10.06.2016 - 1 B 104/16 m.w.N.).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 28.09.2017 - L 19 AS 1540/17

    Grundsicherungsleistungen; EU-Ausländer; Einstweiliger Rechtsschutz;

    Voraussetzung dafür ist jedoch, dass das Gericht zumindest gewichtige Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des entscheidungserheblichen Gesetzes hat, die sich so weit verdichtet haben, dass die für eine Vorlage im Hauptsacheverfahren erforderliche Überzeugung von seiner Verfassungswidrigkeit voraussichtlich bejaht werden wird (OVG Saarland, Beschluss vom 12.05.2016 - 1 B 199/15 - juris Rn. 46; OVG Sachsen, Beschluss vom 10.06.2016 - 1 B 104/16 -, juris Rn. 16 m.w.N.).
  • OVG Saarland, 27.09.2016 - 2 B 191/16
    [Vgl. OVG Bautzen, Beschluss vom 10.6.2016 - 1 B 104/16 - (juris)] Insoweit ist nicht auf die derzeitige Belegung mit ca. 50 Personen abzustellen, sondern auf den Inhalt der Genehmigung, die eine Unterbringung von 145 Personen vorsieht.
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Rechtsprechung
   BVerwG, 09.11.2016 - 1 B 104.16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,44371
BVerwG, 09.11.2016 - 1 B 104.16 (https://dejure.org/2016,44371)
BVerwG, Entscheidung vom 09.11.2016 - 1 B 104.16 (https://dejure.org/2016,44371)
BVerwG, Entscheidung vom 09. November 2016 - 1 B 104.16 (https://dejure.org/2016,44371)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Bundesverwaltungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Unzulässigkeit einer Rechtsbeschwerde gegen den eine Beschwerde gegen die vorläufige Streitwertfestsetzung verwerfenden Beschluss eines Verwaltungsgerichtshofs; Unzulässigkeit eines durch einen nicht prozessfähigen unter Betreuung stehenden Kläger eingelegten ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unzulässigkeit einer Rechtsbeschwerde gegen den eine Beschwerde gegen die vorläufige Streitwertfestsetzung verwerfenden Beschluss eines Verwaltungsgerichtshofs; Unzulässigkeit eines durch einen nicht prozessfähigen unter Betreuung stehenden Kläger eingelegten ...

  • rechtsportal.de

    Unzulässigkeit einer Rechtsbeschwerde gegen den eine Beschwerde gegen die vorläufige Streitwertfestsetzung verwerfenden Beschluss eines Verwaltungsgerichtshofs; Unzulässigkeit eines durch einen nicht prozessfähigen unter Betreuung stehenden Kläger eingelegten ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 03.03.2014 - IV ZB 4/14

    Gerichtsgebührenbefreiung: Kostenpflichtigkeit einer kraft Gesetzes

    Auszug aus BVerwG, 09.11.2016 - 1 B 104.16
    Die Gebührenfreiheit nach dieser Vorschrift gilt nur für nach den vorstehenden Regelungen statthafte Beschwerden (vgl. BGH, Beschluss vom 3. März 2014 - IV ZB 4.14 - NJW 2014, 1597; BVerwG, Beschluss vom 15. März 2016 - 1 KSt 2.16 (1 B 18.16) - juris); um eine solche handelt es sich hier - wie ausgeführt - nicht.
  • BVerwG, 19.08.2015 - 5 B 49.15

    Prozessunfähigkeit wegen Bestellung eines Betreuers in Rechtsangelegenheiten;

    Auszug aus BVerwG, 09.11.2016 - 1 B 104.16
    Beschwerden und sonstige Rechtsmittel gehören regelmäßig nicht zu solchen Willenserklärungen, weil deren Einlegung mit einem Kostenrisiko nach § 154 Abs. 2 VwGO verbunden ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 19. August 2015 - 5 B 49.15 - m.w.N.).
  • BVerwG, 15.03.2016 - 1 KSt 2.16

    Sachliche Gebührenfreiheit bei nicht statthaftem Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 09.11.2016 - 1 B 104.16
    Die Gebührenfreiheit nach dieser Vorschrift gilt nur für nach den vorstehenden Regelungen statthafte Beschwerden (vgl. BGH, Beschluss vom 3. März 2014 - IV ZB 4.14 - NJW 2014, 1597; BVerwG, Beschluss vom 15. März 2016 - 1 KSt 2.16 (1 B 18.16) - juris); um eine solche handelt es sich hier - wie ausgeführt - nicht.
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